21.02.2012 : Spielwarenverband wehrt sich gegen Handelshemmnisse
Stellungnahme zur Totalrevision der Spielzeugverordnung
Der Bund will die europäische Spielzeug-Richtlinie bis im Sommer 2012 in Schweizer Recht umsetzen. Schweizer Spielwarenhändler sollen mit unnötigen Zusatzauflagen benachteiligt werden. Die Folge wären höhere Aufwände für die ganze Branche – ohne zusätzliche Sicherheit. Der Spielwaren Verband Schweiz (SVS) wehrt sich gegen die geplanten Handelshemmnisse und nimmt heute im Rahmen des Anhörungsverfahrens Stellung.
Der «autonome Nachvollzug» der europäischen Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG in Schweizer Recht wird vom SVS grundsätzlich begrüsst. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Bestimmungen haben eine höhere Sicherheit von Spielsachen zum Ziel (siehe Box). Schliesslich soll der Schutz von Kindern bestmöglich gewährleistet werden.
Formelle Ungleichbehandlung
Der SVS wehrt sich jedoch gegen Handelshemmnisse, welche durch die formelle Benachteiligung der Schweiz entstehen. Gemäss EU-Richtlinie gilt jedes Unternehmen, das Spielwaren aus dem EU-Raum bezieht, als Händlerin und hat sinnvollerweise weniger Pflichten zu erfüllen als die EU-Herstellerin oder die Importeurin von Waren aus Nicht-EU-Staaten.
Im vorliegenden Gesetzesentwurf der Schweizer Umsetzung des EU-Rechts würde aber ein Unternehmen, das Spielwaren in die Schweiz einführt, immer als Importeurin gelten, egal ob die Ware aus der EU oder von ausserhalb stammt. Als Folge daraus müssten diese Unternehmen beispielsweise für jeden Artikel während mindestens zehn Jahren Konformitätsdokumente aufbewahren. Diese Pflicht erfüllt aber bereits der EU-Importeur oder EU-Hersteller. Mehr noch: Auf jedem Spielzeug müssten zusätzlich zum EU-Hersteller oder Importeur der Name und die Adresse des Schweizer Unternehmens angebracht werden. Diese Doppelspurigkeiten sind aufwendig, kostenintensiv und bedeuten eine Ungleichbehandlung des lokalen Marktes gegenüber dem EU-Markt. Ein Verzicht auf diese Zusatzauflagen würde sich in keiner Weise auf die Produktesicherheit oder die Markttransparenz auswirken.
Schweizer Spielwarenhersteller bedroht
Zudem fordert der SVS längere Übergangsfristen für Schweizer Spielwarenhersteller, die exklusiv für den einheimischen Markt produzieren. Denn im neuen Gesetz wird die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug explizit geregelt. Kleinere Betriebe könnten die umfangreichen neuen Bestimmungen unmöglich innerhalb von sechs Monaten erfüllen. Deshalb fordert der SVS, die Übergangsfristen seien auf zwei Jahre festzusetzen.
Die europäische Spielzeug-Richtlinie
Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU setzt für beide Parteien materiell gleichwertige Bestimmungen voraus. Seit Juli 2009 ist in der Europäischen Union (EU) die neue Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG in Kraft. Sie legt allgemeine Sicherheitsanforderungen fest, die in der EU vertriebenes Spielzeug erfüllen muss. Von Spielzeug darf keine Gesundheits- oder Verletzungsgefahr ausgehen. Die EU-Mitgliedstaaten müs-sen dafür sorgen, dass nur sicheres Spielzeug auf den Markt gelangt. Die Spielzeug-Richtlinie enthält gegenüber bisherigem Schweizer Recht vor allem neue chemische Si-cherheitsanforderungen.
Spielwaren Verband Schweiz (SVS)
Der SVS ist ein Branchenverband mit 76 direkten Mitgliedern (Grosshändler, Importeure, Produzenten und Händler) von Spielwaren in der gesamten Schweiz. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und in speziellen Fragen auch auf internationaler Ebene.
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