04.07.2011 : Neue Sprachregelung für Warnhinweise

Seit Februar 2011 müssen Warnhinweise nicht mehr in allen Landessprachen angebracht werden.

Sämtliche Gefahrenhinweise und Gebrauchsanweisungen auf Spielwaren müssen seit Februar 2011 mindestens in den Amtssprachen des Ortes, an dem das Spielzeug in Verkehr gebracht wird, abgefasst sein. Sie können auch durch international gebräuchliche Piktogramme ersetzt werden.

>> Zum VSS, Anhang 3 Etikettierung, Artikel 2, Abschnitt I, Buchstabe c (PDF)

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