13.08.2010 : Neues Produktesicherheitsgesetz

Seit dem Juli 2010 ist das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG) in Kraft getreten, bis im Dezember 2011 besteht eine Übergangsfrist.

Die Verantwortung wird neu den Personen auferlegt, die das Produkt in Verkehr bringen. Das betrifft Produzenten, Importeure und Händler. Es übernimmt weitgehend die Bestimmungen der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktesicherheit (Richtlinie 2001/95/EG), erweitert sich aber auf alle Produkte.


PrSG
Richtlinie 2001/95/EG

 

Zurück