28.03.2011 : Revision der Spielzeugverordnung verzögert sich
Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage mitteilt, hat das eidgenössische Justizdepartement den vom BAG am 13. Januar 2011 vorgestellten Entwurf für die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht verworfen.
Das BAG wird nun einen neuen Gesetzesentwurf erarbeiten. Der autonome Nachvollzug an EU-Recht verzögert sich. Das BAG wird zu gegebener Zeit erneut informieren.

