20.11.2009 : Übergangsfrist für die neue Energieverordnung
Der SVS konnte beim BFE eine Übergangslösung aushandeln
Wie im letzten Newsletter berichtet, tritt die neue Energieverordnung (EnV) per 1.1.2010 in der EU und in der Schweiz in Kraft. Gemeinsam mit weiteren Verbänden konnte der SVS beim Bundesamt für Energie (BFE) einen erfreulichen Verhandlungserfolg erzielen: Mit der neuen Übergangslösung für die revidierte Energieverordnung (EnV) können Elektrogeräte, die bis zum 31. Dezember 2009 in die Schweiz geliefert oder in der Schweiz produziert werden, noch bis zum 31. Dezember 2010 verkauft werden. Anders als der ursprüngliche Vollzugsplan des BFE schützt dies die Branche vor wirtschaftlichem Schaden und ermöglicht eine verhältnismässige Umsetzung der EnV.

