
Bundeskartellamt nimmt Amazon ins Visier
Anders als Google und Meta akzeptiert Amazon die Entscheidung jedoch nicht. »Wir stimmen den Feststellungen des Bundeskartellamts nicht zu und werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen«, hiess es in einer ersten Reaktion, die der Spiegel veröffentlichte.
Das Kartellamt kann seit 2021 Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar als ein solches Unternehmen eingestuft, Meta folgte im Mai. Zu Apple laufen noch Untersuchungen wegen dessen Anti-Tracking-Initiative, die die Werbeeinnahmen anderer Unternehmen einschränkt.
32 Milliarden Euro Umsatz
Amazon macht laut Kartellamt in Deutschland etwa 32 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Jeder zweite Euro im deutschen Onlinehandel wird demnach bei Amazon ausgegeben. Mehr als 17 Millionen Menschen hierzulande sind zudem Prime-Abonnenten - neben versandkostenfreien Lieferungen können sie damit zahlreiche weitere Dienstleistungen erhalten. «Zudem verfügt Amazon über erhebliche Ressourcen wie wettbewerbsrelevante Daten und eine starke Finanzkraft», erläuterte das Kartellamt seine Entscheidung.
Anfang 2021 waren neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht - die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstössen grosser Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Das Kartellamt hat auf dieser Grundlage bereits die Google-Mutter Alphabet und den Facebook-Mutterkonzern Meta verschärft ins Visier genommen.