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Noch keine einheitliche Datenschutz-Regeln in Europa

29.09.2022

70 Prozent der deutschen Unternehmen sehen aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der DS-GVO in den Mitgliedsstaaten noch keinen EU-weiten einheitlichen Datenschutz. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 503 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland. 

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung ist von ihrem Ziel, einheitliche Datenschutzregeln in Europa zu schaffen, noch ein gutes Stück entfernt. Und das, obwohl die grosse Mehrheit der Unternehmen die Vorgaben der DS-GVO inzwischen umgesetzt hat.

So loben 67 Prozent, dass die DS-GVO weltweit Massstäbe für den Umgang mit personenbezogenen Daten setzt. Und jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) glaubt, dass die DS-GVO zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU führt. Aber 70 Prozent sehen aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der DS-GVO in den Mitgliedsstaaten noch keinen EU-weiten einheitlichen Datenschutz. Und auch die Bewertung mit Blick auf das eigene Unternehmen fällt überwiegend kritisch aus. So können 40 Prozent keinen Wettbewerbsvorteil durch die DS-GVO auf dem internationalen Markt für das eigene Unternehmen erkennen – und 30 Prozent sehen sogar Wettbewerbsnachteile. Dem stehen 16 bzw. 13 Prozent gegenüber, die die DS-GVO als geringen oder grossen Wettbewerbsvorteil bezeichnen „Die Idee der DS-GVO, einen einheitlichen Datenschutzrahmen mit hohen Standards für Europa zu schaffen, war und ist richtig. Bislang ist aber nicht gelungen, daraus den oft behaupteten Wettbewerbsvorteil zu ziehen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Revidierte DSG kommt erst am 1. September 2023 in der Schweiz

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden. Damit erhält die Wirtschaft genügend Zeit, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen, wie der Bund offiziell mitteilt.