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Revidierte Spielzeugverordnung tritt am 1. Mai in Kraft

26.04.2017

Die 27 Verordnungen umfassende Revision des Lebensmittelgesetzes betrifft auch die Spielzeugverordnung. Die Sicherheit von Spielwaren wird verbessert.

Die Sicherheitsvorschriften für Spielzeug werden ab Montag strenger. Die revidierte Spielzeugverordnung enthält neu die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit. Zudem wurden die technischen Anhänge an EU-Recht angepasst.

Ab 1. Mai tritt das revidierte Lebensmittelgesetz in Kraft. Was viele nicht wissen: Die 27 Verordnungen umfassende Revision betrifft auch die Spielzeugverordnung. 

Rückverfolgbarkeit und strengere Grenzwerte

Spielwaren gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Aus gutem Grund, denn die Konsumenten sind in der Regel Kinder und die gilt es besonders zu schützen. Die Sicherheitsvorschriften von Spielwaren werden ab 1. Mai strenger. Neu ist die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit. Das heisst, jeder Produzent, Importeur und Händler muss dokumentieren, von wem er Spielwaren hat und an wen diese geliefert wurden. So können bedenkliche Produkte gezielt zurückgerufen werden.

Die Branche ist vorbereitet

Der Spielwaren Verband Schweiz hat im April in einem zweitägigen Kurs zusammen mit dem Testlabor SQTS in Dietikon die ersten 32 Fachkräfte Spielzeugsicherheit zertifiziert. Die Teilnehmenden aus Grosshandel, Import und Detailhandel lernten neben den gesetzlichen Grundlagen die chemischen und technischen Anforderungen kennen und erhielten Anleitungen mit Checklisten für die Selbstkontrolle von Spielwaren und deren Dokumentation. Unter den Dozenten waren auch Vertreter der Vollzugsbehörde, welche die Schulung sehr begrüssen. Die Kurskosten der Verbandsmitglieder übernimmt der Spielwaren Verband Schweiz.

Spielzeugverordnung VSS

Die aktuelle Spielzeugverordnung (VSS)

Alle Änderungen ab 1. Mai im Überblick (PDF)