Vorsicht bei Spielzeug aus Nicht-EU-Shops

08.09.2022

Die EU-Kommission liess die Sicherheit von Produkten zu überprüfen. Die Tests in diesem Jahr zeigen: 83 % der überprüften Spielzeuge aus Nicht-EU-Shops erfüllen die notwendigen Anforderungen nicht.

Im Rahmen der Koordinierten Aktivitäten zur Sicherheit von Produkten (CASP) bringt die EU-Kommission jährlich nationale EU-Behörden zusammen, um die Sicherheit von Produkten zu überprüfen. Die Tests in diesem Jahr zeigen: 83 % der überprüften Spielzeuge aus Nicht-EU-Shops erfüllen die notwendigen Anforderungen nicht. Zudem ist fast die Hälfte (48 %) der untersuchten Kinderliegesitze und Babyschaukeln mangelhaft.

Bei den diesjährigen Tests wurden in akkreditierten EU-Laboren 627 Produktmuster aus den folgenden fünf Kategorien überprüft: Spielzeug aus Nicht-EU-Shops, elektrisches Spielzeug, Kinderliegensitze und Babyschaukeln, E-Zigaretten und Liquids sowie persönliche Schutzausrüstung.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • 77 Spielzeuge aus Nicht-EU-Shops erfüllten die Anforderungen nicht (entspricht rund 83 %)
  • 48 % der untersuchten Kinderliegesitze und Babyschaukeln erfüllen EU-Vorschriften nicht
  • 33 Produkte aus dem Bereich elektrisches Spielzeug sind mangelhaft
  • 32 E-Zigaretten und Liquids erfüllen die EU-Anforderungen nicht
  • Bei persönlicher Schutzausrüstung sind 40 Produkte mangelhaft

Über CASP

Seit 2003 ermöglicht das Safety Gate einen schnellen Informationsaustausch zwischen den EU/EWR-Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich (Nordirland) und der Europäischen Kommission über gefährliche Non-Food-Produkte, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen. Entsprechende Folgemaßnahmen können ergriffen und Produkte vom Markt genommen werden.

Die Kommission verwaltet die öffentliche Safety Gate-Website, die über eine moderne und benutzerfreundliche Schnittstelle verfügt, um das Meldeverfahren zu erleichtern. Die Seiten werden in alle EU-Sprachen (ab 2022 auch ins Gälische) sowie ins Isländische und Norwegische übersetzt. Unternehmen können auch das Business Gateway nutzen, um nationale Behörden schnell und effizient über Sicherheitsbedenken in Bezug auf ein Produkt zu informieren, das sie auf den Markt gebracht haben.

Eine weitere Massnahme zum Schutz der Konsumenten ist die Produktsicherheitszusage, in der spezifische freiwillige Massnahmen von Marktplätzen festgelegt sind, um Angebote unsicherer Produkte von ihren Plattformen zu entfernen. Bisher haben elf Online-Marktplätze diese Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten unterzeichnet, um gefährliche Produkte von ihren Websites zu entfernen: bol.com, eMAG, Wish.com, AliExpress, Amazon, eBay, Rakuten France, Allegro, Cdiscount, Etsy und Joom.

Die ausführlichen Ergebnisse sowie Videomaterial können Sie hier herunterladen: https://bit.ly/3BdKrxu