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Branche zeigt Verantwortung: Kontrollen in der Ostschweiz bestätigen hohe Sicherheit von Spielzeug

24.10.2025


Eine aktuelle Untersuchung des Kantonslabors St. Gallen liefert erfreuliche Nachrichten für die Schweizer Spielwarenbranche. Von 28 kontrollierten Spielzeugen enthielt kein einziges verbotene Weichmacher (Phthalate). Dieses Ergebnis unterstreicht die erfolgreichen Anstrengungen der Hersteller und Händler, die Sicherheit von Spielzeug kontinuierlich zu verbessern.

Die Sicherheit von Kindern hat für unsere Branche oberste Priorität. Gesundheitsgefährdende Stoffe wie bestimmte Phthalate, die als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzt werden können, sind in Spielzeug streng reguliert. Die jüngste Marktkontrolle des Kantonslabors St. Gallen bestätigt nun den positiven Trend und das hohe Verantwortungsbewusstsein der Schweizer Spielzeugbranche.

Erfreuliche Resultate bei Weichmacher-Tests

Im Rahmen der Untersuchung wurden 28 verschiedene Spielzeuge gezielt auf verbotene Phthalate analysiert. Das Resultat ist für die Branche äusserst positiv: In keinem der getesteten Produkte konnten die gesundheitsgefährdenden Stoffe nachgewiesen werden.

Dieses Ergebnis ist eine wichtige Bestätigung für die umfassenden Qualitätssicherungsprozesse, die von Herstellern und Importeuren implementiert wurden. Es zeigt, dass unsere jährlich stattfindenden mehrtägigen Sicherheits-Schulungen und die Sensibilisierung für das Thema greifen und die gesetzlichen Vorgaben konsequent umgesetzt werden.

Handlungsbedarf bei der Produktkennzeichnung

Trotz der hervorragenden Ergebnisse bei den Inhaltsstoffen gab es Anlass zur Kritik. Zwei der 28 Produkte wurden vom Kantonslabor wegen mangelhafter oder unvollständiger Kennzeichnung beanstandet.

Der Spielwarenverband möchte diesen Punkt zum Anlass nehmen, alle Mitglieder eindringlich an die Wichtigkeit einer korrekten und vollständigen Produktkennzeichnung zu erinnern. Dazu gehören insbesondere:

  • Die eindeutige Angabe des Herstellers oder Importeurs mit vollständiger Adresse.
  • Die CE-Kennzeichnung als Bestätigung der Konformität mit den EU-Normen.
  • Gegebenenfalls notwendige Warnhinweise und Altersangaben.

Eine lückenlose Kennzeichnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Rückverfolgbarkeit und stärkt das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in Spielwaren. Das macht den Schweizer Spielwarenmarkt sicherheitsmässig gegenüber den Billigst-Spielwaren von chinesischen Plattformen, die meist mangelhaft und qualitativ minderwertig sind, unschlagbar.

Ausblick und Appell des Verbandes

Das Kantonslabor SG hat angekündigt, weitere Kontrollen durchzuführen, um das hohe Schutzniveau für Kinder auch in Zukunft zu gewährleisten. Der Spielwarenverband begrüsst diese Massnahmen, da sie dazu beitragen, die hohen Standards in unserer Branche zu sichern und "schwarze Schafe" vom Markt zu verdrängen.Wir sehen die aktuellen Ergebnisse als Ansporn und Bestätigung zugleich. Sie zeigen, dass unsere gemeinsamen Bemühungen Früchte tragen. Lassen Sie uns diesen Weg konsequent weitergehen und der Produktsicherheit – von den Inhaltsstoffen bis zur korrekten Kennzeichnung – weiterhin höchste Priorität einräumen.Die Sicherheit der Kinder bleibt unser oberstes gemeinsames Ziel.


Kontakt

Spielwaren Verband Schweiz
Herr Sandro Küng
Geschäfts- und Medienstelle
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